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Städtische Beteiligungen und Aufgaben auf sinnhaftigkeit überprüfen


Momentan stehen einige Beteiligungen der Stadt in roten Zahlen. Beispiele sind (das Schlosshotel Rabenstein), das Kulturkaufhaus Tietz, die Stadthalle und noch ein paar mehr. Letztere soll demnächst sogar noch erweitert werden, obwohl wir eine gut ausgebaute Messe in Chemnitz haben.

Diese Beteiligungen sollen untersucht, nach Möglichkeit in ihren Kosten und der Nutzung eingeschränkt und notfalls abgestoßen werden. Momentan nehme ich eine Macht-orientierte Politik in diesen Randbereichen der städtischen Aufgaben wahr. Im Gegensatz dazu stehen ständige Eingeständnisse in den Gewinnträchtigen Bereichen der Ver- und Entsorgung, oder anders ausgedrückt, der Daseinsfürsorge der Chemnitzer Bürger. Ein paar Beispiele dafür sind die Abgabe des Stromnetzes an den örtlichen Energieversorger zu einem Dumping-Preis, der unbedachte Abwasserkonzessionsvertrag und die Kürzungen in den sozialen Bereichen.

Kurz: Defizitäre Beteiligungen in den Randbereichen der städtischen Aufgaben aufgeben, aber Daseinsfürsorge sorgfältig behandeln und sichern.


Diskussionen

  • KFleischer ist dagegen
    +1

    Im Gegensatz zu den Vertretenen Meinungen "Die Privaten machen das sicher besser" bin ich der Meinung, dass in jedem Marktsegment ein finanziell Selbstständiger Staatsbetrieb eine Bereicherung darstellt. Stadtwerke konnten im Strommarkt z.B. das Oligopol der großen 4 angreifen. Die Aufgabe dieser Staatsbetriebe muss es natürlich sein, Gewinn orientiert zu wirtschaften. Wer Hauptaktionär/Haupteigentümer dieser Unternehmen ist, macht praktisch keinen Unterschied. Heutzutage herrscht sowieso eine Management-Kultur - keine Unternehmer-Kultur.

    Die Stadt hat weiterhin auch die Aufgabe Fähigkeiten der Stadt zu erhalten. Deshalb kann eine Beteiligung an einer Unternehmung die defizitär ist im Rahmen der lokalen "Volkswirtschaft" durchaus Sinn machen. Hier muss dann aber das Ziel sein, die Fähigkeit zu erhalten und die Wirtschaftlichkeit bald möglichst wieder herzustellen. Dazu wäre jemand mit dem Fähigkeitsprofil eines "Sanierers" oder "VorInsolvenzverwalters" gefragt. Denn - das gebe ich gern zu - die Stadtorgane selbst soll keine Wirtschaftlichen Führungsentscheidungen fällen. Dafür soll es speziell ausgebildete Fachangestellte geben.

  • freedom ist dafür
    +1

    Die oben getroffenen Aussagen sind falsch, denn: 1. Das Schlosshotel Rabenstein gehört dem FBZ Chemnitz und ist ein Integrationsprojekt für und mit behinderten Menschen. 2. Die Stadt Chemnitz bezuschusst das FBZ schon seit Jahren nicht mehr. 3. Die Stadt Chemnitz hält direkt keine Anteile am Schlosshotel Rabenstein. 4. Das Schlosshotel hat im ersten Jahr nach Eröffnung auf Grund Warenbevorratung, Ausstattung und Marketing höhere Kosten. Bereinigt um diese einmalige Aufwendungen, erwirtschaftet das Schlosshotel „schwarzen“ Zahlen. 5. Der kommunale Haushalt wird durch das Schlosshotel nicht belastet. Im Übrigen gehe ich mit der Grundsatzkritik mit, dass sich das Tätigwerden der Kommune auf hoheitliche Pflichtaufgaben , Soziales und Aufgaben der Daseinsvorsorge beschränken muss. Letztere Aufgabe erfüllen die Kommunen schön längst nicht mehr, sondern beschäftigen sich mit großem Kraftaufwand mit sich selbst.

    • Danke für die Info :) Man sollte wohl lange nicht alles glauben, was Frau Zais in der Presse sagt, oder aber sie meinte die Burg.

  • JohnSilver ist dafür
    +1

    Alle Beteiligungen - nicht nur defizitäre - sollten kritisch hinterfragt werden. Ist die jeweilige Beteiligung für die Kommune sinnvoll, strategisch wichtig usw. Unbedingt sollte auch geprüft werden, ob die Stadt nicht Beteiligungen evtl. auch ausbaut (eins energie) um Hoheit für Entscheidungen zurück zu gewinnen.

  • Eine Stadt oder Land haben hohheitliche Aufgaben, dass Recht und Ordnung herrscht. Deshalb ist eine wirtschaftliche Beteiligung der Gemeinden Städte und des Staates tabu. Dann sind sie nicht befangen in der Entscheidung und die Privaten können viele Sachen sicher besser erledigen. Schau mal die staatlichen Banken wie Landesbanken an!! Sie sind ja fast pleite! Dann werden sicher viele Gebühren entfallen, weil die Stadt nur auf hoheitliche Aufgaben konzentriert. Der Staat hat in einer sozialen Marktwirtschaft ala Freiburger Schule nicht zu suchen, sondern er soll die Regeln und Rahmenbedingeungen festlegen, damit der Wettbewerb fair und ehrlich zugeht.

    • Ich bin anderer Meinung. Öffentliche Körperschaften wie Städte und Gemeinden sollten gezielt wirtschaftliche Betriebe errichten dürfen um mit den Einnahmen die lokale Infrastruktur zu verbessern. Sie dürfen nur keine Vorrechte haben sondern sollen einfache Mitbewerber auf dem Markt sein. Ein Mitspracherecht ist nicht zwingend nötig (solange die Firma keine Aufgaben der Stadt wahrnimmt)

      Beteiligungen sind das Mittel der Wahl. Einziehen von Geldern von außerhalb der Körperschaft und ausgeben der selben innerhalb der Körperschaft ist das Ziel.

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